Wildblumen in Lila und Gelb sind auf diesem Bild zu sehen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Fotonachweis: Udo Bernhart

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12e SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Der Herausgeber dieses Portals ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Portal tourismus-grossregion.eu

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die Startseite sowie die Seite „Newsletter“ sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. Die sich anschließenden Vorschriften im Sinne des Artikel 5 Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde beachtet.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben:

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind:

Tourismus Zentrale Saarland GmbH
Trierer Str. 10
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 92720-0
info@tourismus-grossregion.eu

Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Behindertenpolitik oder telefonisch/per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.

2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.

 

Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland